Was ist Osteopathie?
Ins Leben gerufen wurde die Osteopathie von dem amerikanischen Arzt Dr. Andrew Taylor Still (1828-1917). Vor ca. 130 Jahren bemerkt Dr. Still, dass Blockanden in der Wirbelsäule häufig Störungen und Schmerzen im Bereich der Muskulatur und auch in den Organen hervorrufen. Sein Gedanke war, dass das Problem im Knochen lag. Daher der Name Osteopathie, Osteon ( griech. = Knochen ) und Pathos ( griech.= Leiden). Als er aber später bemerkte, dass auch Blockaden an allen Strukturen im Körper ( auch Organe) auftreten können, blieb der Begriff bestehen.
Ein berühmter Spruch von Dr. Still : „Ein Arzt sollte sich damit beschäftigen, Gesundheit zu finden. Krankheit kann jeder finden.“ Andrew Taylor Still (1828 – 1917). Sein Prinzip: Find it – Fix it – leave it alone
Wie findet eine osteopathische Behandlung statt?
Als erstes nehmen wir einen Befund auf. Dieser besteht aus einer Anamnese sowie aus aktiven und passiven Tests. Bei der Anamnese befragen wir die Krankengeschichte ab und sehen uns (wenn vorhanden) ärztliche Befunde an. Bei der aktiven und passiven Befundung werden Tests im stehen, sitzen und liegen gemacht. In der Behandlung werden mit osteopathischen Techniken erkannte Bewegungsstörungen behandelt.
Wie viele Behandlungen sind nötig?
Je nach Beschwerden, besteht eine Behandlung aus einer oder mehreren Sitzungen. Bei schwerwiegenden oder chronischen Beschwerden können die Sitzungen länger dauern. Eine Behandlung dauert in der Regel zwischen 45-60 Minuten. Bei Säuglingen oder Kinder kann die Behandlung auch kürzer sein.
Wieviel kostet eine Behandlung?
Einige gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen anteilig einen Betrag. Bei einer privaten Versicherung oder Zusatzversicherung sollten Sie die mögliche Bezuschussung vorab klären. Die genaue Kostenabsprache wird vor Behandlungsbeginn getroffen. Erfahrungsgemäß liegen die Kosten je nach Befund und Umfang zwischen 60 – 150 €.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit wir ihn neu vergeben können. Nicht rechtzeitig ( 24 Stunden vorher), kurzfristig oder versäumte Termine werden privat in Rechnung gestellt.